
Trinkwasserverordnung 2011 – Neue Pflichten ab dem 01.11.2011, neue Haftungsrisiken
Der Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist (Trinkwasser), ist das oberste Ziel der Trinkwasserverordnung.
Aus der Novelllierung der Gesetzesvorlage ergeben sich für Vermieter von Mehrfamilienhäusern, sowie Verwalter von Eigentums- und Wohnanlagen neue Untersuchungs- und Anzeigepflichten.
Die wichtigste Neuerung ist, dass Wohnungseigentümer (in der Regel) jährlich ihre Trinkwasserinstallation an mindestens 3 repräsentativen Stellen auf Legionellen untersuchen lassen müssen. Als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne des Gesetzes gilt, wer eine Großanlage zur zentralen Warmwassererzeugung betreibt:
- die einen Trinkwasserspeicher von mehr als 400 Litern hat oder
- Rohrleitungen mit mehr als 3 Liter zwischen dem Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle besitzt
- und damit Wasser der Öffentlichkeit, also für jeden außer sich selbst, zur Verfügung stellt.
Damit verbunden wird die Pflicht zur Anzeige des Bestandes von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt.
Eine Unterlassung dieser Pflichten kann nicht unerhebliche zivilrechtliche Schadenersatz-, Schmerzensgeld- oder Mietminderungsansprüche nach sich ziehen. Weiterhin können Verstöße nach dem Straftaten- und Ordnungswidrigkeitenkatalog der §§ 24, 25 TrinkwV geahndet werden.
Den aktuellen Gesetzestext im PDF-Format finden Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem YouTube-Beitrag von Haus und Grund Rheinland zur Novellierung der Trinkwasserverordnung.
Unser Angebot:
Die Klima Becker Full Service GmbH mit Ihren akkreditierten Wasserprobennehmern übernimmt das für Sie. Die Wasserqualität ist an drei repräsentativen Stellen zu überprüfen. Am Boiler-Austritt, an einer entfernten Zapfstelle und am Zirkulationsrücklauf (soweit dies vor Ort möglich ist). Diese Proben werden dann auf Legionellen untersucht, inklusive der serologischen Differenzierung isolierter Legionellen, um die hoch pathogenen Legionella pneumophila festzustellen.
Eine ausführliche Analyse der Wassproben erfolgt durch unser Partnerlabor. Selbstverständlich erhalten Sie von Klima Becker als Auswertung die Laborergebnisse mit eventuellen Handlungsempfehlungen oder Angeboten.

Ass. jur. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor Haus und Grund Rheinland, zur Novellierung der Trinkwasserverordnung 2011
Ass. jur. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor Haus und Grund Rheinland, zur Novellierung der Trinkwasserverordnung 2011

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